Energieausweis: Bedarf oder Verbrauch? 

Ein Energieausweis liefert wichtige Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes – vergleichbar mit einem Energieeffizienzlabel bei Elektrogeräten. Seit dem 1. Januar 2009 ist er bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Man unterscheidet zwischen zwei Varianten: dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.

Grundsätzlich dürfen Eigentümer frei wählen, welchen Typ Energieausweis sie erstellen lassen – es sei denn, es greifen bestimmte gesetzliche Vorgaben. Ein Bedarfsausweis ist dann verpflichtend, wenn:

  • das Wohngebäude vor 1977 errichtet wurde und nicht mindestens den energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt,
  • es sich um einen Neubau handelt – hier fehlen logischerweise aussagekräftige Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre,
  • eine energetische Sanierung vorgenommen wurde, bei der mehr als 10 % der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurde – in diesem Fall können für einen Verbrauchsausweis zunächst keine verlässlichen Daten herangezogen werden.



Wichtig:
Beide Ausweisarten nutzen dieselbe Effizienzskala (A+ bis H), dennoch können die Einstufungen für dasselbe Gebäude unterschiedlich ausfallen, da der Verbrauch stark vom Verhalten der Bewohner beeinflusst wird.

Aktueller Hinweis:

Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit November 2020 in Kraft ist, wurden die Anforderungen an Energieausweise überarbeitet. Beispielsweise sind inzwischen Angaben zu CO₂-Emissionen verpflichtend. Zudem müssen Energieausweise von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden – etwa von Energieeffizienz-Experten, Architekten oder Ingenieuren mit entsprechender Zusatzqualifikation.

Bedarfsorientierter Energieausweis 

Der bedarfsorientierte Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes auf Basis technischer Merkmale – unabhängig vom Nutzerverhalten.

Einbezogen werden u. a.:

  • Wärmeschutz von Dach, Außenwänden und Fenstern
  • Heiz- und Anlagentechnik
  • Ausrichtung und Standort des Gebäudes

Verbrauchsorientierter Energieausweis 

Der verbrauchsorientierte Energieausweis stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.


Er berücksichtigt:

  • Heiz- und ggf. Warmwasserverbrauch laut Abrechnung
  • Wohnfläche und Nutzung

Sie möchten einen Energieausweis erstellen lassen? 

 

Dann nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit mir auf.
 Damit ich Ihr Anliegen schnell und zielgerichtet bearbeiten kann, teilen Sie mir bitte vorab einige Eckdaten mit: 

  • eine kurze Beschreibung des Gebäudes
  • das Datum des Bauantrags
  • ggf. Anzahl der Wohneinheiten


So kann ich direkt prüfen, welche Art von Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist und Ihnen ein passendes Angebot unterbreiten.

Energieberatung Schüßler