Energieausweis: Bedarf oder Verbrauch?
Ein Energieausweis liefert wichtige Informationen über die energetische Qualität eines Gebäudes – vergleichbar mit einem Energieeffizienzlabel bei Elektrogeräten. Seit dem 1. Januar 2009 ist er bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung von Wohngebäuden gesetzlich vorgeschrieben. Man unterscheidet zwischen zwei Varianten: dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis.
Grundsätzlich dürfen Eigentümer frei wählen, welchen Typ Energieausweis sie erstellen lassen – es sei denn, es greifen bestimmte gesetzliche Vorgaben. Ein Bedarfsausweis ist dann verpflichtend, wenn:
- das Wohngebäude vor 1977 errichtet wurde und nicht mindestens den energetischen Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt,
- es sich um einen Neubau handelt – hier fehlen logischerweise aussagekräftige Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre,
- eine energetische Sanierung vorgenommen wurde, bei der mehr als 10 % der Fläche eines Außenbauteils erneuert wurde – in diesem Fall können für einen Verbrauchsausweis zunächst keine verlässlichen Daten herangezogen werden.
Wichtig:
Beide Ausweisarten nutzen dieselbe Effizienzskala (A+ bis H), dennoch können die Einstufungen für dasselbe Gebäude unterschiedlich ausfallen, da der Verbrauch stark vom Verhalten der Bewohner beeinflusst wird.
Aktueller Hinweis:
Mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit November 2020 in Kraft ist, wurden die Anforderungen an Energieausweise überarbeitet. Beispielsweise sind inzwischen Angaben zu CO₂-Emissionen verpflichtend. Zudem müssen Energieausweise von qualifizierten Fachleuten ausgestellt werden – etwa von Energieeffizienz-Experten, Architekten oder Ingenieuren mit entsprechender Zusatzqualifikation.
Bedarfsorientierter Energieausweis
Der bedarfsorientierte Energieausweis bewertet den energetischen Zustand eines Gebäudes auf Basis technischer Merkmale – unabhängig vom Nutzerverhalten.
Einbezogen werden u. a.:
- Wärmeschutz von Dach, Außenwänden und Fenstern
- Heiz- und Anlagentechnik
- Ausrichtung und Standort des Gebäudes
Verbrauchsorientierter Energieausweis
Der verbrauchsorientierte Energieausweis stützt sich auf den tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre.
Er berücksichtigt:
- Heiz- und ggf. Warmwasserverbrauch laut Abrechnung
- Wohnfläche und Nutzung
Sie möchten einen Energieausweis erstellen lassen?
Dann nehmen Sie gerne telefonisch oder per E-Mail Kontakt mit mir auf.
Damit ich Ihr Anliegen schnell und zielgerichtet bearbeiten kann, teilen Sie mir bitte vorab einige Eckdaten mit:
- eine kurze Beschreibung des Gebäudes
- das Datum des Bauantrags
- ggf. Anzahl der Wohneinheiten
So kann ich direkt prüfen, welche Art von Energieausweis für Ihr Gebäude erforderlich ist und Ihnen ein passendes Angebot unterbreiten.